AGB der Barclays Arena

Allgemeine Information für Premium Tickets und Event-Logen Buchungen

Durch den Erwerb von so genannten „Paketbuchungen" (Premium Tickets und Event-Logen) kommen vertragliche Beziehungen sowohl zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Kunden – als auch zwischen der Anschutz Entertainment Group Arena Hamburg GmbH und dem Kunden – zu Stande.

  1. Durch den Erwerb von Eintrittskarten kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch („Tickets") ausschließlich zwischen dem Karteninhaber („Kunden") und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Für diese rechtlichen Beziehungen gelten eigene Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB") des Veranstalters, die neben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") der Anschutz Entertainment Group Arena Hamburg GmbH treten. Die Anschutz Entertainment Group Arena Hamburg GmbH vermittelt die Tickets namens und im Auftrag des Veranstalters, es sei denn, sie ist im Einzelfall ausdrücklich selbst als Veranstalter ausgewiesen.
  2. Zu weiteren Leistungen im Rahmen des Erwerbs von Premium Tickets und Event-Logen ist die Anschutz Entertainment Group Arena Hamburg GmbH direkter Vertragspartner des Kunden.
    1. Geltungsbereich Für sämtliche uns erteilten Aufträge betreffend die Lieferung von Tickets gelten im Verhältnis zur Anschutz Entertainment Group Arena Hamburg GmbH ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
       
    2. Vertragsabschluss
      1. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er den Bestellvorgang durch eine Online-Anfrage nach der von ihm gewünschten Leistung initiiert. Mit der schriftlich erfolgenden Bestätigung durch die Anschutz Entertainment Group Arena Hamburg GmbH an den Kunden – und der Gegenzeichnung durch den Kunden - kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Vertragspartner (Veranstalter) zustande.
      2. Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt der Anschutz Entertainment Group Arena Hamburg GmbH enthaltenen Daten wird keine Gewähr übernommen.
         
    3. Preisbestandteile und Zahlungsmodalitäten
      1. Es handelt sich bei diesen Angeboten um Paketbuchungen, die detailliert im Rahmen einer Auftragsbestätigung (vgl. 2/1.) beschrieben sind.
      2. Der Kunde erhält eine Vorausrechnung. Nach Zahlungseingang übernimmt die Anschutz Entertainment Group Arena Hamburg GmbH den Versand der Tickets und sonstiger Leistungsbestandteile.
         
    4. Widerrufs- und Rückgaberechte
      Soweit die AEG Arena Hamburg GmbH im Namen der Veranstalter Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB vor. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten im Rahmen von Premium Tickets und Event-Logen Buchungen ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die Anschutz Entertainment Group Arena Hamburg GmbH namens des Veranstalters bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten. Es gelten lediglich die in der Auftragsbestätigung hinterlegten Stornofristen.
       
    5. Obliegenheiten des Kunden
      1. Bitte prüfen Sie die Ihnen gelieferten Tickets und sonstigen Leistungsbestandteile (zum Beispiel Catering-Voucher) unmittelbar nach Erhalt auf Übereinstimmung mit Ihrem Auftrag. Bei offensichtlichen Falschlieferungen, insbesondere fehlerhaft ausgestellten Tickets (falsche Platzkategorie, falsche Veranstaltung) erhalten Sie kostenlose Ersatzlieferung gegen Rückgabe der bereits gelieferten Tickets, wenn Sie uns den Fehler unmittelbar nach Erhalt der Sendung schriftlich anzeigen.
      2. Die Mitteilung über die Falschlieferung hat per Brief an die Anschutz Entertainment Group Arena Hamburg GmbH, Hellgrundweg 44, 22525 Hamburg, zu erfolgen.
    6. Hinterlegung von Tickets
      Erfolgt die Buchung weniger als fünf Tage vor der jeweiligen Veranstaltung, so werden die Tickets nicht mehr an Sie versendet, sondern zur persönlichen Abholung am Veranstaltungsort hinterlegt. Informationen zum Ort und zum Datum der Hinterlegung entnehmen Sie bitte der Auftragsbestätigung. Bei Event-Logen Buchungen erfolgt die Ausgabe in der Regel über den Logencounter am Premium Eingang „E5".
       
    7. Haftungsbeschränkungen, Ausschluss des Rücktritts bei bestimmten Pflichtverletzungen
      1. Anschutz Entertainment Group Arena Hamburg GmbH haftet nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.
      2. Auch bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) aufgrund leichter Fahrlässigkeit haftet die Anschutz Entertainment Group Arena Hamburg GmbH nur beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
      3. Das Recht des Kunden, sich wegen einer nicht vom Veranstalter oder der Anschutz Entertainment Group Arena Hamburg GmbH zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.
      4. Soweit die Haftung der Anschutz Entertainment Group Arena Hamburg GmbH nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
         
    8. Beschränkung und Weitergabe von Tickets
      Aus Gründen der Fairness, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und um eine damit verbundene Rufbeeinträchtigung von Anschutz und den Konzertveranstaltern zu vermeiden, liegt es im Interesse von Anschutz, die Weitergabe von Tickets einzuschränken. Ihnen ist es untersagt.
      1. Tickets ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Anschutz weiterzugeben oder zu veräußern oder im Namen eines Dritten zu erwerben, wenn dies im Rahmen einer gewerblichen oder kommerziellen Tätigkeit erfolgt,
      2. Tickets im Rahmen von von Anschutz nicht autorisierten Internetauktionen zum Verkauf anzubieten,
      3. Tickets ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Anschutz an Dritte zu verkaufen, um Gewinn zu erzielen oder im Namen eines Dritten zu erwerben, um mit der Vermittlungstätigkeit für den Dritten Gewinn zu erzielen,
      4. Tickets vor dem Veranstaltungsort zu verkaufen.
         
    9. Werbeansprache
      Wenn Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen oder unsere Produkte kaufen, sind wir berechtigt, Ihnen zukünftig Werbeansprachen für ähnliche Produkte per E-Mail zusenden (§ 7 III UWG). Sie können dem Empfang unserer Werbeansprachen jederzeit per E-Mail an online@barclays-arena.de, per Telefon unter 040/80 60 20 80 oder postalisch an AEG Arena Hamburg GmbH, Hellgrundweg 44, 22525 Hamburg widersprechen. Durch den Widerspruch entstehen Ihnen keine anderen als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen.

    10. Schlussklauseln
      1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
      2. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Hamburg, sofern der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.
      3. Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Berlin. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute. Die Anschutz Entertainment Group Arena Hamburg GmbH behält sich das Recht vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen.


Stand: 04. November 2019
Herausgeber: Anschutz Entertainment Group Arena Hamburg GmbH, Hellgrundweg 44, 22525 Hamburg