Bodycams in der Barclays Arena

Für Ihre Sicherheit

Die Sicherheit unserer Besucherinnen und Besucher sowie unserer Mitarbeitenden hat für uns hohe Priorität. Deshalb können in der Barclays Arena autorisierte und geschulte Sicherheitskräfte in sicherheitsrelevanten Situationen Bodycams einsetzen.

Die Kameras zeichnen nicht dauerhaft oder flächendeckend auf. Eine Aufnahme erfolgt ausschließlich anlassbezogen.

Wann werden Bodycams eingesetzt?

Bodycams können eingesetzt werden, wenn eine konkrete sicherheitsrelevante Situation besteht. Sie dienen insbesondere der Sicherheit, Deeskalation und Beweissicherung. Der Einsatz wird grundsätzlich vorhab angekündigt. Beruhigt sich die Situation daraufhin und besteht keine weitere Notwendigkeit für eine Aufzeichnung, wird die Bodycam nicht aktiviert.

Woran erkenne ich, dass eine Bodycam aufzeichnet?

Eine aktive Aufnahme ist an den rot blinkenden LED-Lichtern an der Bodycam erkennbar. Ist die Kamera nicht im Aufnahmemodus, werden keine entsprechenden Lichtsignale angezeigt.

Was wird aufgezeichnet?

Bei einer aktivierten Bodycam können Video- und gegebenenfalls Audioaufnahmen der konkreten Situation entstehen. Dabei können personenbezogene Daten von Personen erfasst werden, die sich im Aufnahmebereich befinden.

Wird eine Bodycam aktiviert, wird systembedingt außerdem eine kurze Sequenz vor der eigentlichen Aktivierung einbezogen. Bei den in der Arena eingesetzten Bodycams umfasst dieses Pre-Recording die vorherigen 30 Sekunden.

Wer kann die Aufnahmen sehen?

Zugriff auf die Aufnahmen erhalten ausschließlich besonders berechtigte Personen, wenn dies zur Prüfung oder Bearbeitung eines konkreten Vorfalls erforderlich ist. Alle Zugriffe werden dokumentiert.

Sofern dies erforderlich und rechtlich zulässig ist, können Aufnahmen zudem an zuständige Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden, beispielsweise zur Aufklärung oder Verfolgung von Straftaten.

Wie lange werden die Aufnahmen gespeichert?

Aufnahmen werden nur so lange gespeichert, wie sie für den jeweiligen Zweck erforderlich sind.

Nicht mehr benötigte Aufnahmen werden nach 7 Tagen gelöscht. Wird eine Aufnahme beispielsweise noch zur Aufklärung eines konkreten Vorfalls benötigt, kann sie entsprechend länger gespeichert werden.

Datenschutz und Ihre Rechte

Der Einsatz der Bodycams erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorgaben, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Sie haben nach den gesetzlichen Vorgaben unter anderem das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie Widerspruch.

Verantwortlicher

AEG Arena Hamburg GmbH
Hellgrundweg 44
22525 Hamburg

Kontakt Datenschutz

dpo@aegeurope.com

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung .